3. Der Ehemann sei zu verpflichten, der Ehefrau im Verfahren vor dem Familiengericht des Gerichtsbezirks Klum (OF.2023.44) Parteikosten von CHF 5'000.– (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen. 4. Eventualiter seien die Gerichtskosten im Verfahren vor dem Familiengericht des Gerichtsbezirks Klum (OF.2023.44) hälftig auf die Parteien aufzuteilen. 5. Eventualiter seien die Parteikosten im Verfahren vor dem Familiengericht des Gerichtsbezirks Klum (OF.2023.44) wettzuschlagen.