2.12. Mit Entscheid vom 22. April 2025 erkannte das Bezirksgericht Kulm, Präsidium des Familiengerichts: " 1. Das gemeinsame Scheidungsbegehren wird abgewiesen. 2. Beide Parteien können innert 20 Tagen beim Bezirksgericht Kulm eine Scheidungsklage einreichen. -5- Wird keine Scheidungsklage erhoben, entfallen nach Ablauf der Frist die Wirkungen der Rechtshängigkeit. 3. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 1'400.00 OF.2024.7 und Fr. 600.00 SF.2024.1, insgesamt Fr. 2'000.00, werden der Gesuchstellerin [= Beklagte] auferlegt.