2.5. Mit Verfügungen der Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm vom 18. Januar bzw. 21. August 2024 wurde das Ehescheidungsverfahren infolge der getroffenen Parteivereinbarung bis zum 30. September 2025 sistiert. Ebenfalls am 18. Januar 2024 erliess das Präsidium des Bezirksgerichts Kulm einen vorsorglichen Massnahmeentscheid für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens im in der Zwischenzeit eröffneten Verfahren SF.2024.1. Darin wurde u.a. festgehalten, dass über die Verlegung der Kosten des vorsorglichen Massnahmenverfahrens im Hauptverfahren entschieden werde.