1. Die Parteien schlossen am 4. März 2023 im Rahmen des Eheschutzverfahrens SF.2023.1 vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Kulm einen "Vergleich Eheschutz" (nachfolgend: Vergleich), welcher mit Entscheid vom 22. März 2023 von der Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm genehmigt wurde. Ziffer 11 dieses Vergleichs lautet wie folgt: