Vielmehr stellt sich hier die Frage der Gültigkeit dieses angeblichen Aktienverkaufs durch die C._____ AG, nachdem diese bereits vorgängig vom Aktienkaufvertrag mit dem Beklagten zurückgetreten ist, ganz abgesehen davon, dass die Aktien der Klägerin an F._____ verkauft worden sein sollen, einem (oder dem) Aktionär der C._____ AG, womit auch der Rechtsmissbrauch ein Thema sein wird (vgl. Beschwerdeantwort Ziff. 7).