2.3. Mit Beschluss vom 15. April 2025 ordnete das Bezirksgericht Laufenburg die Sistierung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens betreffend Einsetzung des Schiedsgerichts und des anschliessenden Schiedsgerichtsverfahrens an. Des weiteren ordnete es an, dass der Beklagte bis zum 30. September 2025 über den Stand des Schiedsverfahrens zu informieren habe. -4-