Baurechts auf dem Grundstück Q._____ Nr. bbb zu ihren Gunsten. Mit Entscheid des Gerichtspräsidiums Laufenburg vom 23. Mai 2024 wurde die superprovisorische Verfügung bestätigt und der Klägerin Frist bis 15. August 2024 zur Einreichung einer Grundbuchberichtigungsklage gesetzt (Klagebeilage 19). 2. 2.1. Am 12. August 2024 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Laufenburg gegen den Beklagten eine Grundbuchberichtigungsklage mit folgenden Begehren ein: