In der Folge stellte sich heraus, dass das Grundstück Q._____ Nr. bbb als landwirtschaftliches Grundstück vom Beklagten nur zum Ertragswert an Landwirte hätte veräussert werden dürfen. Mit Verfügung vom 24. September 2019 verfügte das Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft, dass der von den Parteien am 22. Dezember 2014 geschlossene Kaufvertrag nicht bewilligt werde, dass aber eine Grundbuchberichtigung nach Art.