Gegenstand Beschluss des Bezirksgerichts Laufenburg vom 15. April 2025 betreffend Verfahrenssistierung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 22. Dezember 2014 kaufte die C._____ AG zuerst vom Beklagten sämtliche Aktien der Klägerin, die auf dem ebenfalls dem Beklagten gehörenden Grundstück Q._____ Nr. bbb über ein selbständiges Baurecht (Grundstück Q._____ Nr. aaa) verfügte und in den im Baurecht erstellten Gebäuden ein Tierheim führte (Klagebeilagen 2 und 3). Im Anschluss daran kaufte die Klägerin gleichentags vom Beklagten besagtes Grundstück (öffentlich beurkundeter Kaufvertrag, Klagebeilage 4).