1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Gesuche vom 15. September 2022 und 7. November 2022 wird der Gesuchsgegner verpflichtet, der Gesuchstellerin für das Berufungsverfahren (ZOR.2022.47) einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 17'221.00 zu bezahlen. 1.2. Im Übrigen werden die Gesuche abgewiesen. 1.3. Der Gesuchstellerin wird für das Berufungsverfahren (ZOR.2022.47) die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Rechtsanwalt Julian Burkhalter, S._____, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. - 11 -