Damit ist der Prozesskostenvorschuss für das Berufungsverfahren auf gerundet Fr. 17'221.00 (Gerichtskosten Fr. 9'316.00 + Parteikosten Fr. 7'905.00) zu beschränken. Die Gesuchstellerin hat einen Prozesskostenvorschuss von insgesamt Fr. 50'000.00 eingeklagt (Fr. 50'000.00 mit dem Gesuch vom 15. September 2022 und Fr. 30'000.00 mit dem Gesuch vom 7. November 2022; mit Eingabe vom 5. September 2025 reduziert auf Fr. 50'000.00) und unterliegt somit im Differenzbetrag.