7.3. Zur Behauptung, dass der Gesuchsgegner mit einem Grossteil des Erlöses aus dem Hausverkauf ein neues Haus zum Preis von […] gekauft habe, legte der Gesuchsgegner als Beilage 12 zur Berufungsantwort vom 27. Oktober 2022 im Scheidungsverfahren vor Obergericht (ZOR.2022.47) ein von ihm als "Überweisungsbeleg Kauf neues Haus" bezeichnetes Dokument vor. Aus diesem Dokument ergibt sich weder sein Verfasser noch, auf welches Konto oder welchen Kontoinhaber es sich bezieht. Es ist darin für den genannten Betrag von einem "Branch Transaction Withdrawal", also einer Auszahlung, die Rede. Handschriftlich hat eine unbekannte Person auf dem Dokument den Vermerk "Kauf Haus" angebracht.