6. 6.1. Zur eigenen finanziellen Situation führte die Gesuchstellerin in ihren Gesuchen vom 15. September 2022 und 7. November 2022 (je Ziff. 2.4) aus, sie lebe von der Sozialhilfe. Auch mit der Eingabe vom 6. Januar 2025 machte sie geltend, noch immer Sozialhilfe zu beziehen. Gemäss der mit Eingabe vom 22. August 2025 eingereichten Bestätigung der Gemeinde Q._____ vom tt.mm. 2025 bezieht sie seit dem tt.mm. 2018 wirtschaftliche Sozialhilfe.