ursprünglichen Einreichung beim Bezirksgericht Laufenburg am 15. September 2022 und 7. November 2022 zurückbezogen. In jenem Zeitpunkt war am Obergericht das Berufungsverfahren bezüglich der Scheidung hängig und es konnte entsprechend noch ein Gesuch um Prozesskostenvorschuss gestellt werden. Das Prozesskostenvorschussgesuch ist damit unabhängig von der mittlerweile rechtskräftigen Erledigung des Scheidungsverfahrens materiell noch zu beurteilen.