3.4. Mit Eingabe vom 29. August 2025 teilte C._____, mit, dass sie sich als Zustelladresse für den Gesuchsgegner zur Verfügung stelle. Im Übrigen reichte sie die Gesuchsantwort des Gesuchsgegners ein. Mit dieser beantragte der Gesuchsgegner die Gesuchsabweisung. 3.5. Mit Eingabe vom 5. September 2025 beantragte die Gesuchstellerin, es sei ihr die unentgeltliche Rechtspflege für das Scheidungsverfahren und für das Verfahren betreffend Prozesskostenvorschuss zu bewilligen mit unentgeltlicher Rechtsverbeiständung, eventualiter sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, wie folgt: