Protokollberichtigungsentscheids vom 3. April 2025 in einem gesonderten Verfahren und somit an einem Rechtsschutzinteresse für die vorliegend erhobene Beschwerde. Die Anfechtung des Protokollberichtigungsentscheids ist im aktuellen Verfahrensstadium nur noch zusammen mit dem Endentscheid möglich. Auf die Beschwerde ist folglich nicht einzutreten.