eventualiter der Verfügung Ziff. 3.4.8, Protokoll Seite 10, Zeile 3: mit dem wörtlichen Text, wie er sich aus der Tonaufnahme (ab 01:22:09) ergibt: "Dafür habe ich Ihnen ja das Bundesgerichtsurteil dort auf der zweiten Seite vorgelegt, wo das klar gesagt wird." 5. Die Vorinstanz ist anzuweisen, die unzulässige Parteienvernehmung ab Seite 9, Zeile 19 bis Seite 12, Zeile 9 des Hauptverhandlungsprotokolls vom 29.10.2024 durch Schwärzung vollständig aus dem Protokoll zu entfernen.