11, Zeile 3 Daher der Bundes- Daher der Ihnen vorgelegte Bungerichtsentscheid. desgerichtsentscheid. 1.2. Im Übrigen wird das Protokollberichtigungsgesuch des Streithelfers abgewiesen. 2. 2.1. Die Gerichtskosten belaufen sich auf Fr. 500.00. Sie werden zu einem Anteil von 75%, ausmachend Fr. 375.00, dem Streithelfer auferlegt und gehen im Übrigen zulasten der Staatskasse. 2.2 Der Streithelfer hat dem Gericht Fr. 375.00 nachzuzahlen."