In der Erbengemein- In der Erbengemeinschaft kann schaft kann man nur man nur einen Schadenersatz einen Schadenersatz verlangen. Wenn die Rechte, die verlangen, wenn die aus dem Bruchteil fliessen, von Rechte, die aus dem ihr blockiert werden, haben die Bruchteil fliessen, ha- Erben einen Schadenersatz zuben die Erben einen gute. Schadenersatz zugute. 11, Zeile 3