Der Kläger beantragt im Berufungsverfahren die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und die Gutheissung der Klage. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, die Vorinstanz habe die Beweismittel unzutreffend gewürdigt und deshalb die geltend gemachte Schuldübernahme zu Unrecht als nicht erstellt erachtet.