Vorliegend hat der Gesuchsteller eine aktuelle Sozialhilfeberechnung eingereicht (Sozialhilfeberechnung November 2024 = Gesuchsbeilage 4). Im Weiteren ergibt sich aus den vorinstanzlichen Akten (Beilagen 9 und 10 zur Eingabe vom 5. Dezember 2024), dass der Gesuchsteller seit März 2019 Sozialhilfe bezieht. Es liegt zudem der umfangreiche Betreibungsregisterauszug vom 28. Oktober 2024 bei den Akten, der u.a. Verlustscheine, zuletzt am 4. April 2024, dokumentiert (Gesuchsbeilage 6). Hinweise auf -8-