2.2. Gegen die ihm am 10. März 2025 zugestellte Verfügung betreffend unentgeltliche Rechtspflege erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 20. März 2025 Beschwerde mit den Anträgen: " 1. Die Ziff. 1 der Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten vom 6. März 2025 sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 1. 1.1. Dem Gesuchsteller wird für das Scheidungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. 1.2. Zum unentgeltlichen Rechtsbeistand des Gesuchstellers wird lic. iur. Michael Hunziker, Rechtsanwalt, ernannt.