1. 1.1. Mit Eingabe vom 5. November 2024 reichte der Gesuchsteller beim Bezirksgericht Bremgarten ein (am 28. Oktober 2024 von beiden Parteien unterzeichnetes) gemeinsames Scheidungsbegehren ein und stellte Anträge zu den Scheidungsnebenfolgen. 1.2. Mit Verfügung vom 6. November 2024 forderte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten die Parteien zur Einreichung von Belegen auf und verpflichtete die in Deutschland wohnhafte Gesuchstellerin zur Bezeichnung eines schweizerischen Zustelldomizils. 1.3. Mit Eingabe vom 11. November 2024 stellte der Gesuchsteller ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. 1.4. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2024 reichte der Gesuchsteller Belege ein.