Der Kläger seinerseits führte aus, dass er in besagtem Gespräch gefragt worden sei, ob er die Stelle als Deponiewart übernehmen wolle (act. 78 und 96). Da der bisherige Deponiewart gekündigt habe, sei jemand für die vakante Stelle gesucht worden. Man habe sich zuvor bereits bei anderen Arbeitnehmern erkundigt (act. 96). Die Eignung des Klägers für die Stelle sei damit begründet worden, dass er Motorrad fahre (act. 78 und 96). Es sei jedoch zu keinem Zeitpunkt über eine Umstrukturierung gesprochen worden (act. 77 f.). Das Gespräch habe ausserdem nicht im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Kündigung gestanden (act. 16 und 77 f.). -7-