Trotz mehrfacher Aufforderung hat es C._____ auch unterlassen, die Behauptung der Beklagten zu bestätigen, wonach der Kläger ausdrücklich darauf hingewiesen worden sei, dass ihm aufgrund einer Umstrukturierung eine Kündigung drohen könnte (act. 77, 79 und 96). Hingegen räumte er ein, dass vor diesem Gespräch nie über die Möglichkeit einer Kündigung gesprochen worden sei (act. 77).