2.2.2. C._____, Geschäftsführer der Beklagten, erklärte anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung im Rahmen der Parteibefragung, dass dem Kläger in einem Gespräch, das etwa am 12. August 2022 und somit vor der Kündigung stattgefunden habe, eine Stelle als Deponiewart in der F._____ sowie ein Schnuppertag angeboten und dabei eine Umstrukturierung thematisiert worden sei (act. 77 und 79). Er hat es jedoch unterlassen, das Gespräch zu protokollieren oder weitere Personen hinzuzuziehen (act. 79). An den genauen Wortlaut des Gesprächs könne er sich nicht mehr erinnern. Trotz mehrfacher Aufforderung hat es C.___