Andere Stimmen begrüssen den Entscheid in sozialpolitischer Hinsicht, da er den Schutz älterer Arbeitnehmer verstärke, was angesichts der gravierenden Auswirkungen solcher Kündigungen und der Tatsache, dass durch diese regelmässig jahrzehntelange, loyale Arbeitnehmer betroffen seien, zu begrüssen sei (HUMBERT, Die Alterskündigung, in: AJP 2015 S. 868 ff., 873 f.). Auf die Kritik am Urteil 4A_384/2014 vom 12. November 2014 muss hier nicht im Einzelnen eingegangen werden. Die erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers steht einer Kündigung durch diesen zwar nicht entgegen, jedoch ist bei älteren Arbeitnehmern der Art und Weise der Kündigung besondere Beachtung zu schenken.