Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber missbräuchlich handle, wenn er einen Heizungsmonteur nach 44 klaglosen Dienstjahren nur wenige Monate vor der Pensionierung entlasse, wenn keine betriebliche Notwendigkeit bestehe und er nicht im Sinne einer schonenden Rechtsausübung nach einer sozialverträglicheren Lösung gesucht habe (BGE 132 III 115). In einem späteren Urteil hat das Bundesgericht klargestellt, dass es sich beim in BGE 132 III 115 beurteilten Sachverhalt um einen aussergewöhnlichen, gar extremen Fall gehandelt habe.