3. 3.1. Mit Urteil ZOR.2024.44 vom 19. Dezember 2024 hiess das Obergericht die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten vom 15. Juli 2024 gut und wies die Klage ab. 3.2. Das Bundesgericht hiess eine dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 4A_33/2025 vom 6. Mai 2025 (im Folgenden: Rückweisungsentscheid) gut, hob das Urteil des Obergerichts vom 19. Dezember 2024 auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Obergericht zurück. Das Obergericht zieht in Erwägung: