1. Am 31. August 2022 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger per 30. November 2022. 2. 2.1. Mit Klage vom 9. August 2023 bzw. mit innert vom Bezirksgericht Brugg angesetzter Frist verbesserter Klage vom 30. August 2023 (Postaufgabe) forderte der Kläger beim Bezirksgericht Brugg von der Beklagten eine Entschädigung von Fr. 43'074.00 wegen unrechtmässiger Kündigung. 2.2. Das Bezirksgericht Brugg hiess die Klage am 19. März 2024 teilweise gut und verpflichtete die Beklagte, dem Kläger Fr. 28'716.60 zu bezahlen.