Dabei übersehe die Vorinstanz, dass sie das frühere Nettoeinkommen einem Bruttoeinkommen gegenüberstelle. Dem Kläger sei ab 1. Januar 2017 eine IV- sowie eine PK-Rente zugesprochen worden. Erst im Jahr 2024 habe er dafür sämtliche IV-Beiträge und Steuern rückwirkend bezahlen müssen. Es ergebe sich ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 6'300.00.