4. 4.1. Die Vorinstanz führt unter anderem aus (angefochtener Entscheid E. 3.4.6.2), der Kläger habe in seiner Eingabe vom 27. November 2023 die Rentenansprüche seiner beiden Kinder von insgesamt Fr. 3'790.90 pro Monat anerkannt. Dabei handle es sich klarerweise um Einkommensersatz wegen eingetretener Invalidität. Die Kinderrenten überstiegen die bisherigen Unterhaltsansprüche gemäss Entscheid vom 25. Juni 2015, sodass sich der familienrechtliche Anspruch auf Null reduziere. -8-