1.2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte 2 nicht mehr Verfahrenspartei ist. […] " 2.6. Mit Verfügung vom 17. Juli 2023 wurde das Verfahren gestützt auf die übereinstimmenden Anträge der Parteien sistiert. 2.7. Mit Entscheid vom 27. Januar 2025 erkannte das Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Familiengerichts: " 1. Das Verfahren wird im Umfang des klägerischen Antrags Ziffer 1 gemäss Klageergänzung vom 19. Januar 2018 infolge Klagerückzugs (im Verfahren OF.2017.151) abgeschrieben. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.