Die Anpassung des Unterhaltsbeitrages nach Abschluss des Beweisverfahrens wird vorbehalten. 2. Eventualiter sei Ziff. 4 der mit Ehescheidungsurteil des Präsidiums des Familiengerichts Bremgarten vom 12. November 2013 genehmigten Scheidungskonvention vom 26. September 2013 / 7. Oktober 2013 aufzuheben und neu wie folgt zu formulieren: "4.a. Es sei festzustellen, dass der Kläger zurzeit nicht in der Lage ist, Kinderunterhaltsbeiträge zu bezahlen.