1. Die von den Parteien am tt.mm. 2004 vor dem Zivilstandsamt Q._____ geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 12. November 2013 geschieden. Hinsichtlich der gemeinsamen Kinder C._____, geboren am tt.mm. 2004, sowie D._____, geboren am tt.mm. 2006, wurde der gemeinsame Antrag der Parteien genehmigt, dass sie bei der Beklagten leben sollten.