5. [Kosten] Der Kostenstreitwert im Berufungsverfahren beläuft sich auf Fr. 141'550.00 (Fr. 83'500.00 [Berufung] + Fr. 58'050.00 [Anschlussberufung; vgl. zur Berücksichtigung der Anschlussberufung: RICKLI, Der Streitwert im schweizerischen Zivilprozessrecht, 2014, N. 429 und 440 je m.w.N.]). Gestützt darauf sind die Gerichtskosten (Entscheidgebühr) für das Rechtsmittelverfahren auf Fr. 9'224.25 festzusetzen (§ 11 Abs. 1 VKD i.V.m. § 7 Abs. 1 VKD) und mit den Kostenvorschüssen der Parteien in derselben Höhe (Fr. 6'615.00 [Beklagter] + Fr. 2'609.25 [Kläger]) zu verrechnen (Art. 111 ZPO).