Wenn er nun bestreitet, der Quadratmeterpreis habe zum Zeitpunkt Mitte 2011 CHF 300.-- betragen, ist dies schikanös, resp. dieser Preis ist durch Gutachten festzulegen." und in act. 95: " Am Antrag betr. Festlegung des Landwertes durch Gutachten wird ausdrücklich festgehalten, es sei denn, das Gericht kommt zum Schluss, aufgrund der Zustimmung des Beklagten zum Preis von CHF 300.- durch seinen Bruder sei ein Gutachten nicht notwendig."