" Auf die 1'187 Quadratmeter berechnet ergibt sich folglich für die Zeit des Verkaufs Mitte 2011 ein Gesamtwert des Gesamtgrundstücks von CHF 356'100.--" Aus dieser Behauptung, die sich auf die vorhergehende stützt und einzig eine Rechenoperation beinhaltet (1'187m2 * Fr. 300.00), folgt, dass sich der Kläger den von G._____ behaupteten "korrekten Landpreis" zu eigen machte und damit behauptet, Fr. 300.00 stelle den massgebenden Quadratmeterpreis bzw. Fr. 356'100.00 den massgebenden Grundstückpreis dar, für den die C._____ AG in Liquidation, handelnd durch den Beklagten, - 27 -