vereinbart, der gemäss den erwähnten Dokumenten wie folgt zu bezahlen war: Fr. 60'000.00 durch die Übernahme der Hypothek durch G._____. Vom Restpreis in der Höhe von Fr. 60'000.00 wurden weiter abgezogen bzw. verrechnet die Anteile der C._____ AG in Liquidation an der Erschliessung der beiden Grundstücke (Fr. 21'000.00) und den aufgelaufenen Hypothekarzinsen (Fr. 10'604.00) sowie eine Forderung des G._____ gegenüber der C._____ AG in Liquidation gemäss der Vereinbarung vom 5. März 2011 in der Höhe von Fr. 23'500.00, sodass am Ende noch Fr. 4'896.00 zu bezahlen waren (Anschlussberufungsantwort Rz. 2; Klagebeilage 18).