__ dem Beklagten in Aussicht gestellte Zahlung von Fr. 20'000.00 spiele im vorliegenden Verfahren jedoch überhaupt keine Rolle. Im Übrigen übernehme die Vorinstanz die Ansicht des Beklagten, wonach ihm der Kaufpreis für die beiden Grundstücke zugestanden habe, wohingegen sie andernorts zutreffend ausführe, der Kaufpreis sei der C._____ AG in Liquidation geschuldet gewesen (Anschlussberufung Rz. II/6).