4. Die Gerichtskosten für das motivierte Urteil, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 11'300.--, werden nach Massgabe des Obsiegens und Unterliegens im Umfang von 70 % dem Beklagten, d.h. mit CHF 7'910.-- und von 30 % dem Kläger, d.h. mit CHF 3'390.-- auferlegt. Sie werden mit dem geleisteten Vorschuss des Klägers von CHF 11'300.-- verrechnet, so dass der Beklagte dem Kläger CHF 7'910.-- direkt zu ersetzen hat.