" A) Das Dispositiv des angefochtenen Entscheids sei wie folgt neu zu formulieren, soweit das Verfahren nicht an die Vorinstanz zurückzuweisen ist: 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger CHF 141'550.-- zu bezahlen, nebst Zins zu 5 % auf folgenden Beträgen: Positionen 1 bis 4 unverändert Position 5: CHF 81'550.--seit 15.11.2011 (statt CHF 23'500.--).