4. 4.1. Gegen diesen ihm am 29. Dezember 2023 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhob der Beklagte am 30. Januar 2024 unter Berücksichtigung von Art. 145 Abs. 1 lit. c ZPO fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Lenzburg vom 20. Oktober 2023 (OZ.2022.3) sei aufzuheben und die Klage sei abzuweisen. 2. Eventualiter sei der Entscheid des Bezirksgerichts Lenzburg vom 20. Oktober 2023 (OZ.2022.3) aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.