4. Die Gerichtskosten für das motivierte Urteil, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 11'300.00 werden nach Massgabe des Obsiegens und Unterliegens im Umfang von 40 % dem Beklagten, d.h. mit CHF 4'520.00 und von 60% dem Kläger, d.h. mit CHF 6'780.00 auferlegt. Sie werden mit dem geleisteten Vorschuss des Klägers von CHF 11'300.00 verrechnet, so dass der Beklagte dem Kläger CHF 4'520.00 direkt zu ersetzen hat.