3.5. Mit Eingaben vom 13. Februar 2023 (Kläger), vom 23. Februar 2023 (Beklagter) und vom 21. März 2023 (Kläger) reichten die Parteien weitere Stellungnahmen ein. 3.6. Am 19. Oktober 2023 fand vor dem Bezirksgericht Lenzburg, Zivilgericht, die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer die Parteien befragt wurden. Zudem hielten die Parteien ihre Schlussvorträge. 3.7. Mit Entscheid vom 20. Oktober 2023 erkannte das Bezirksgericht Lenzburg, Zivilgericht (inklusive Berichtigung) wie folgt: " 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger CHF 83'500.00 zu bezahlen, nebst Zins zu 5 % auf folgenden Beträgen: