2. beantrage zusätzlich, es seien die Schlichtungsakten (2021-040-1107) beim Friedensrichteramt Kreis XII beizuziehen, sollte dies nicht ohnehin von Amtes wegen geschehen." 3.4. Mit Duplik vom 13. Januar 2023 stellte der Beklagte folgende Anträge: " 1. Es sei auf die Klage nicht einzutreten. 2. Eventualiter seien sämtliche Anträge des Klägers umfassend abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Prozessualer Antrag: