2. Am 25. September 2021 (Datum Poststempel) reichte der Kläger gegen den Beklagten ein Schlichtungsgesuch ein. Am 18. November 2021 wurde dem Kläger die entsprechende Klagebewilligung erteilt (Klagebeilage 4). 3. 3.1. Mit Klage vom 2. Februar 2022 (Postaufgabe 3. Februar 2022) stellte der Kläger beim Bezirksgericht Lenzburg, Zivilgericht, folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger CHF 201'550.-- zu bezahlen, nebst Zins zu 5 % auf