1.3. 1.3.1. Mit Strafurteil des Bezirksgerichts Lenzburg, Strafgericht, vom 20. September 2018 wurde der Beklagte unter anderem für ihm im vorliegenden Verfahren vom Beklagten vorgeworfene Handlungen der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB (unter anderem zu Lasten der C._____ AG als Geschädigter) schuldig gesprochen (Klagebeilage 9). 1.3.2. Dieses Strafurteil wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 19. Juni 2019 hinsichtlich der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB im Wesentlichen bestätigt (Klagebeilage 10).