Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Parteien heirateten am tt.mm.2014 vor dem Zivilstandsamt Bremgarten (AG). Aus der Ehe ging die Tochter C._____, geb. am tt.mm.2010, hervor. 1.2. Gestützt auf das Eheschutzbegehren des Beklagten vom 29. August 2019 regelte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg mit Entscheid SF.2019.57 vom 11. August 2020 das Getrenntleben der Parteien. Die dagegen erhobene Berufung hiess das Obergericht mit Entscheid ZSU.2021.46 vom 3. August 2021 teilweise gut. 2. 2.1. Am 23. August 2021 reichte die Klägerin die Scheidungsklage ein.