Tatsächlich lässt sich Klagebeilage 4 (E-Mail der ehemaligen Rechtsanwältin des Beklagten vom 10. März 2022 an den Rechtsanwalt der beiden Kläger) entnehmen, dass die ehemalige Rechtsanwältin des Beklagten von diesem informiert worden sei, dass die Parteien gemeinsam darüber übereingekommen seien, den Mietvertrag, der auf fünf Jahre abgeschlossen wurde, einvernehmlich aufzuheben. Die Schlüssel hätten die beiden Kläger bereits übergeben. Anschliessend wurde gefragt, ob der klägerische Rechtsvertreter entsprechend informiert sei, und darauf hingewiesen, dass dementsprechend eine Aufhebungsvereinbarung per Saldo aller Ansprüche - 14 -